“Ist die Arbeit eines Detektives legal?”

In der westlichen Welt sind private Ermittlungen legal.

Im Strafrecht ermittelt die Staatsanwaltschaft mit der Polizei und klärt den Sachverhalt gerichtsverwertbar auf, damit ein Richter aufgrund von Fakten urteilen kann.

Im Zivilrecht hingegen muss sich der Bürger selbst um Beweise für das Gericht oder für andere Entscheidungsträger bemühen. Es gibt keine Behörde, die es ihm abnimmt.  Deshalb gibt es spezialisierte Dienstleister wie Privatdetekteien, die das professionell ausführen können.

Lediglich einige Unrechts-Staaten und totalitäre Regimes verbieten die private Ermittlung.

 

“Wird mein Anliegen diskret behandelt?”

Diskretion ist die Grundlage für unser Bestehen. Sowohl Namen als auch Falldetails werden während des Auftrags als auch danach diskret behandelt.

 

“Was ist rechtlich alles erlaubt? Wo liegen die Grenzen?”

Für Privatdetektive gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für jeden anderen Bürger auch.

Das Schweizerische Strafgesetzbuch führt abschliessend auf was verboten ist. Alles was nicht aufgeführt ist somit legal.

Wir dürfen zum Beispiel Gespräche nicht mit technischen Mitteln abhören. Aber wir dürfen uns in der Nähe aufhalten und mithören.

Wir dürfen Personen nicht in ihrem Geheim- oder Privatbereich mit einem Aufnahmegerät beobachten oder auf einen Bildträger aufnehmen. Aber wir dürfen – von öffentlichem Grund aus – mit unseren Augen beobachten.

 

“Wann gilt ein Auftrag als abgeschlossen?”

Während des Auftrages wird der Kunde laufend über die Geschehnisse und Vorgänge unterrichtet.

Somit kann der Kunde zu jedem Zeitpunkt selbst entscheiden, wann der Auftrag als abgeschlossen gilt.

 

“Welche Resultate erhalte ich nach Auftragsabschluss?”

In der Regel erhält der Kunde einen ausführlichen, gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht mit Bildmaterial. Wir informieren unsere Kunden bereits während des Auftrags durch regelmässige Updates, so dass sie zu jedem Zeitpunkt Kenntniss vom aktuellen Stand der Ermittlungen haben.

 

“Wieviel kostet die Beauftragung eines Privatdetektives?”

Bei einigen Auftragsarten lassen sich die Kosten im voraus genau beziffern. Aber meist ist es ungewiss, wann wir die Beweise erlangen. Deswegen wird nach Zeitaufwand, also pro Stunde abgerechnet. Der Stundenansatz liegt im Bereich einer Handwerkerdienstleistung.

 

“Ich habe einen Auftrag… was ist der nächste Schritt?”

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Ihre Anfrage wird diskret behandelt. In einem unverbindlichen Gespräch können wir die möglichen Lösungswege bestimmen und die zu erwartenden Kosten schätzen.

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